Forschung

Der UniBE Research Cycle bietet Ihnen Informationen und Kontakte für die verschiedenen Phasen des Forschungsprozesses. Wenn Sie eine spezielle Frage haben, können Sie auch die richtige Ansprechperson auf der Seite Kontaktstellen und Themen A-Z finden.

Internationale Forschungskooperationen, Dienstreisen, Exporte von wissenschaftlichem Gerät, die Entwicklung neuer Technologien oder die Zusammenarbeit in internationalen Forschungsgruppen oder mit Gastforschenden können von Beschränkungen, Embargos oder Sanktionen betroffen sein. Die Anlaufstelle Exportkontrolle hilft Forschenden und Lehrenden dabei, kritische Einzelfälle als solche zu erkennen und gegebenenfalls Genehmigungen für den jeweiligen Vorgang einzuholen, um nicht gegen geltendes Recht zu verstossen. 

Kontakt: Anlaufstelle Exportkontrolle, exportcontrol@unibe.ch

Die Anlaufstelle «Forschungscompliance und Gute Wissenschaftliche Praxis» berät und schult Forschende zu allen Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis (bspw. Autorenschaft bei Publikationen, ethische Fragen, Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Forschung oder Vermeidung von Plagiaten), bzw. vernetzt sie mit spezialisierten Ansprechpersonen.

Kontak: Hannah Brodersen, hannah.brodersen@unibe.ch

Das Innovation Office fördert eine dynamische Innovationskultur an der Universität Bern. Es berät und unterstützt Studierende, Forschende sowie Kliniker:innen bei neuen Ideen und Erfindungen und stärkt dadurch den Transfer innovativer Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft.

Kontakt: innovationoffice@unibe.ch

Knowledge Security bezieht sich auf den Schutz von Wissen innerhalb der Universität vor unbefugtem Zugriff, Diebstahl, Verlust, vor ausländischer Einmischung und Manipulation, oder vor missbräuchlicher Verwendung. Das Research Management Office unterstützt Forschende bei einer Risikoanalyse ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit und ihrer internationalen Kooperationen.

Kontakt: Hannah Brodersen, hannah.brodersen@unibe.ch

Bei Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann bei den Integritätsbeauftragten der Universität eine Meldung eingereicht werden. Die Integritätsbeauftragten nehmen Abklärungen von Amtes wegen oder aufgrund einer Meldung an die Hand. Sie sind von den Organen der Universität unabhängig.

Ergeben die Abklärungen einen erhärteten Verdacht, wird das Verfahren weitergeführt, andernfalls wird der Verdacht nicht weiterverfolgt. In jedem Fall erfolgt eine Meldung an die Rektorin. Nach Abschluss der notwendigen Abklärungen erstatten die Integritätsbeauftragten der Universitätsleitung Bericht. Die Universitätsleitung beurteilt den Fall auf der Grundlage des Berichts und unter Würdigung aller relevanten Umstände. Die Universitätsleitung teilt der Meldeperson nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens mit, ob sich wissenschaftliches Fehlverhalten bestätigt hat.

Kontakt: integritaet@unibe.ch