Führungsverantwortung und Arbeitskonflikte
Aufsichtsrechtliche Anzeige
Mitarbeitende können gestützt auf Art. 106 Personalgesetz mit einer sogenannten aufsichtsrechtlichen Anzeige an die Universitätsleitung gelangen, wenn sie eine ungesetzliche oder unangemessene Behandlung durch Vorgesetzte oder Arbeitskolleg:innen geltend machen möchten.
Wer eine Beanstandung vorbringen will, kann der Universitätsleitung eine schriftliche und begründete Eingabe einreichen. Das Verfahren ist kostenlos. Die aufsichtsrechtliche Anzeige wird in einem schriftlichen Verfahren behandelt und von der Universitätsleitung unter Würdigung aller relevanten Umstände beurteilt. In aller Regel werden die von Beanstandungen betroffenen Personen oder Stellen um eine Stellungnahme ersucht.
Universität Bern
Universitätsleitung
z.Hd. Herrn Dr. Christoph Pappa, Generalsekretär
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
Führungskompetenz
Führungscoaching
Für Führungskräfte an der Universität Bern besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Führungscoaching in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen begleitet Führungskräfte dabei, ihre Führungsrolle zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Kontakt: Beratungsstelle der Berner Hochschulen; beratungsstelle.bernerhochschulen@be.ch
CAS Academic Leadership
Der CAS Academic Leadership ist ein Weiterbildungsangebot der Universität Bern für Mitarbeitende in Führungsfunktionen. Der CAS vermittelt praxisnahes Führungswissen, das gezielt auf die Besonderheiten des Hochschulumfelds ausgerichtet ist. In vier Basismodulen erweitern die Teilnehmenden ihre Kenntnisse zu aktuellen Leadership- und Managementthemen.
Konflikte aus Arbeitsverhältnis
Konfliktberatung der MVUB
Die MVUB bietet ihren Mitgliedern eine professionelle Konfliktberatung bei Spannungen und Konflikten am Arbeitsplatz an und hilft schwierige Gespräche vorzubereiten. Sie unterstützt beim Finden eines guten inneren und äusseren Umgangs mit belastenden Situationen und bei der Erarbeitung einer individuellen Lösungsstrategie.
Die Konfliktberatung steht MVUB-Einzelmitgliedern für maximal 2 Termine à 45 Minuten kostenlos zur Verfügung. Die MVUB übernimmt dabei keine aktive Rolle in einem Konflikt.
Kontakt: Sandra Zumbrunn, sandra.zumbrunn@unibe.ch
Ombudsstelle
Die Ombudsstelle bietet in niederschwelliger Weise Beratung, Vermittlung und Schlichtung bei sich anbahnenden oder bestehenden Konflikten aus Arbeitsverhältnissen an. Sie berät kostenlos, gibt Empfehlungen ab, organisiert Aussprachen und hilft bei der Suche nach konstruktiven Lösungen. Das Angebot der Ombudsstelle stellt eine Ergänzung zu anderen Beratungsangeboten und rechtlichen Verfahren dar. Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Ombudsstelle erfolgt nur solange, als keine andere Instanz in einem rechtlichen Verfahren (zum Beispiel aufsichtsrechtliche Anzeige oder Rechtsmittelverfahren) mit der gleichen Angelegenheit befasst ist.
Die Ombudsstelle ist von den Organen der Universität unabhängig. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt keiner Auskunftspflicht gegenüber Dritten.
Kontakt: ombudsstelle@unibe.ch
Mediation
Bei Konflikten an der Arbeit im privaten Rahmen bietet die Beratungsstelle Mediationen und Hilfe zur Lösung von Konflikten an und unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen – vertraulich und kostenlos.
Kontakt: Beratungsstelle der Berner Hochschulen, beratungsstelle.bernerhochschulen@be.ch
Rechtsberatung der MVUB
Die Rechtsberatung der MVUB steht Einzelmitgliedern für eine Erstberatung in Anstellungsfragen zur Uni Bern kostenlos zur Verfügung. Die MVUB-Mitgliedschaft ist kostenlos und mit keinen weiteren Verpflichtungen verbunden.
Kontakt: Sandra Zumbrunn, sandra.zumbrunn@unibe.ch
Whistleblowing-Stelle für Finanzunregelmässigkeiten
Die Finanzkontrolle des Kantons Bern ist die Whistleblowing-Stelle für die Universität. Sie ist zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Missstände in folgenden Bereichen: Interessenkonflikte, Korruption/Bestechung, Veruntreuung/Diebstahl/Betrug, Unterschlagung, Bilanzdelikte, Verstösse gegen den Datenschutz/Informationssicherheit und Verstösse gegen Verhaltenskodizes.
Die Whistleblowing-Stelle behandelt die Meldungen vertraulich. Sie gibt ohne deren Einverständnis keine Informationen zur Meldeperson bekannt.