Führungsverantwortung und Arbeitskonflikte

Mitarbeitende können gestützt auf Art. 106 Personalgesetz mit einer sogenannten aufsichtsrechtlichen Anzeige an die Universitätsleitung gelangen, wenn sie eine ungesetzliche oder unangemessene Behandlung durch Vorgesetzte oder Arbeitskolleg:innen geltend machen möchten.

Wer eine Beanstandung vorbringen will, kann der Universitätsleitung eine schriftliche und begründete Eingabe einreichen. Das Verfahren ist kostenlos. Die aufsichtsrechtliche Anzeige wird in einem schriftlichen Verfahren behandelt und von der Universitätsleitung unter Würdigung aller relevanten Umstände beurteilt. In aller Regel werden die von Beanstandungen betroffenen Personen oder Stellen um eine Stellungnahme ersucht.

Universität Bern

Universitätsleitung

z.Hd. Herrn Dr. Christoph Pappa, Generalsekretär

Hochschulstrasse 6

3012 Bern

Führungscoaching

Für Führungskräfte an der Universität Bern besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Führungscoaching in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstelle der Berner Hochschulen begleitet Führungskräfte dabei, ihre Führungsrolle zu reflektieren und weiterzuentwickeln. 

Kontakt: Beratungsstelle der Berner Hochschulen; beratungsstelle.bernerhochschulen@be.ch

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CAS Academic Leadership

Der CAS Academic Leadership ist ein Weiterbildungsangebot der Universität Bern für Mitarbeitende in Führungsfunktionen. Der CAS vermittelt praxisnahes Führungswissen, das gezielt auf die Besonderheiten des Hochschulumfelds ausgerichtet ist. In vier Basismodulen erweitern die Teilnehmenden ihre Kenntnisse zu aktuellen Leadership- und Managementthemen.

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Ombudsstelle

Die Ombudsstelle bietet in niederschwelliger Weise Beratung, Vermittlung und Schlichtung bei sich anbahnenden oder bestehenden Konflikten aus Arbeitsverhältnissen an. Sie berät kostenlos, gibt Empfehlungen ab, organisiert Aussprachen und hilft bei der Suche nach konstruktiven Lösungen. Das Angebot der Ombudsstelle stellt eine Ergänzung zu anderen Beratungsangeboten und rechtlichen Verfahren dar. Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Ombudsstelle erfolgt nur solange, als keine andere Instanz in einem rechtlichen Verfahren (zum Beispiel aufsichtsrechtliche Anzeige oder Rechtsmittelverfahren) mit der gleichen Angelegenheit befasst ist.

Die Ombudsstelle ist von den Organen der Universität unabhängig. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und unterliegt keiner Auskunftspflicht gegenüber Dritten.

Kontakt: ombudsstelle@unibe.ch

 

HR Beratung Personalabteilung

Das Team HR Beratung unterstützt Vorgesetzte in komplexen Führungssituationen, insbesondere wenn Arbeitskonflikte bestehen oder diese am Entstehen sind. Ausserdem berät das Team in Zusammenhang mit Organisationsentwicklungen/Reorganisationen oder bei allfälligen Stellenverschiebungen bzw. Stellenabbau, bei allgemeinen Konfliktsituationen in den Teams und kann daraus folgend auch für einzelne Personen zur Verfügung stehen. Das Team HR Beratung konsultiert bei rechtlichen Fragen und Aspekten den Rechtsdienst und arbeitet mit weiteren Stellen zusammen.

Kontakt: Personalabteilung, fuehrungsberatung.pers@unibe.ch 

 

Mediation

Bei Konflikten an der Arbeit im privaten Rahmen bietet die Beratungsstelle Mediationen und Hilfe zur Lösung von Konflikten an und unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen – vertraulich und kostenlos.

Kontakt: Beratungsstelle der Berner Hochschulen, beratungsstelle.bernerhochschulen@be.ch

Mobbing ist eine spezifische Form der Verletzung der persönlichen Integrität. Nach einer vom Bundesgericht verwendeten Definition stellt Mobbing ein systematisches, feindliches, über einen längeren Zeitraum anhaltendes Verhalten dar, mit dem eine Person an ihrem Arbeitsplatz isoliert, ausgegrenzt oder gar von ihrem Arbeitsplatz entfernt werden soll. Wichtig ist, dass bei Weitem nicht alles, was laienhaft als Mobbing vermutet wird, auch tatsächlich in einem juristischen Sinn Mobbing darstellt; als Mobbing gelten nur qualifizierte, spezifische Verhaltensweisen.

Grundsätzlich wird empfohlen, dass Betroffene zunächst das Gespräch mit der direkt vorgesetzten Person suchen. Sofern dies aufgrund der Umstände für die betroffene Person nicht zielführend erscheint, wird an die nächsthöhere Person verwiesen. Subsidiär wird an die Personalabteilung verwiesen. Falls eine zusätzliche psychologische oder wenn ausschliesslich psychologische Hilfe gewünscht wird, bietet die Beratungsstelle der Berner Hochschulen kostenlose Unterstützung an.

Die Finanzkontrolle des Kantons Bern ist die Whistleblowing-Stelle für die Universität. Sie ist zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Missstände in folgenden Bereichen: Interessenkonflikte, Korruption/Bestechung, Veruntreuung/Diebstahl/Betrug, Unterschlagung, Bilanzdelikte, Verstösse gegen den Datenschutz/Informationssicherheit und Verstösse gegen Verhaltenskodizes.

Die Whistleblowing-Stelle behandelt die Meldungen vertraulich. Sie gibt ohne deren Einverständnis keine Informationen zur Meldeperson bekannt.