Weitere Angebote
Aufsichtsrechtliche Anzeige
Studierende können mit einer sogenannten aufsichtsrechtlichen Anzeige gemäss Art. 101 des bernischen Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) an die Universitätsleitung gelangen, falls sie Beanstandungen gegen Angestellte oder Stellen der Universität erheben möchten.
Wer eine Beanstandung vorbringen will, kann der Universitätsleitung eine schriftliche und begründete Eingabe einreichen. Das Verfahren ist kostenlos. Die aufsichtsrechtliche Anzeige wird in einem schriftlichen Verfahren behandelt und von der Universitätsleitung unter Würdigung aller relevanten Umstände beurteilt. In aller Regel werden die von Beanstandungen betroffenen Personen oder Stellen um eine Stellungnahme ersucht.
Universität Bern
Universitätsleitung
z.Hd. Herrn Dr. Christoph Pappa, Generalsekretär
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
Gute Wissenschaftliche Praxis
Die Anlaufstelle «Forschungscompliance und Gute Wissenschaftliche Praxis» berät und schult Forschende zu allen Themen der Forschungscompliance und der guten wissenschaftlichen Praxis (bspw. Autorenschaft bei Publikationen, ethische Fragen, Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Forschung oder Vermeidung von Plagiaten), bzw. vernetzt sie mit spezialisierten Ansprechpersonen.
Kontak: Hannah Brodersen, hannah.brodersen@unibe.ch
Innovation
Das Innovation Office fördert eine dynamische Innovationskultur an der Universität Bern. Es berät und unterstützt Studierende, Forschende sowie Kliniker:innen bei neuen Ideen und Erfindungen und stärkt dadurch den Transfer innovativer Forschung in Wirtschaft und Gesellschaft.
Kontakt: innovationoffice@unibe.ch
Personen- und Umweltsicherheit
Die Fachstelle Sicherheit berät und unterstützt alle Universitätsangehörigen, die Institute und Fakultäten in sämtlichen Themen, welche die Personen- und Umweltsicherheit (Arbeitssicherheit, Gefahrgut, Sicherheitskonzepte, Sicherheit im Feld/bei Exkursionen etc.) betreffen.
Kontakt: sicherheit@unibe.ch
Wissenschaftliche Integrität
Bei Hinweisen auf wissenschaftliches Fehlverhalten kann bei den Integritätsbeauftragten der Universität eine Meldung eingereicht werden. Die Integritätsbeauftragten nehmen Abklärungen von Amtes wegen oder aufgrund einer Meldung an die Hand. Sie sind von den Organen der Universität unabhängig.
Ergeben die Abklärungen einen erhärteten Verdacht, wird das Verfahren weitergeführt, andernfalls wird der Verdacht nicht weiterverfolgt. In jedem Fall erfolgt eine Meldung an die Rektorin. Nach Abschluss der notwendigen Abklärungen erstatten die Integritätsbeauftragten der Universitätsleitung Bericht. Die Universitätsleitung beurteilt den Fall auf der Grundlage des Berichts und unter Würdigung aller relevanten Umstände. Die Universitätsleitung teilt der Meldeperson nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens mit, ob sich wissenschaftliches Fehlverhalten bestätigt hat.
Kontakt: integritaet@unibe.ch
Whistleblowing-Stelle für Finanzunregelmässigkeiten
Die Finanzkontrolle des Kantons Bern ist die Whistleblowing-Stelle für die Universität. Sie ist zuständig für die Entgegennahme von Hinweisen auf mögliche Missstände in folgenden Bereichen: Interessenkonflikte, Korruption/Bestechung, Veruntreuung/Diebstahl/Betrug, Unterschlagung, Bilanzdelikte, Verstösse gegen den Datenschutz/Informationssicherheit und Verstösse gegen Verhaltenskodizes.
Die Whistleblowing-Stelle behandelt die Meldungen vertraulich. Sie gibt ohne deren Einverständnis keine Informationen zur Meldeperson bekannt.